Organisatorisches

Damit Sie Ergotherapie erhalten können,

benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese Verordnung muss folgende Punkte beinhalten: 

  1. Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer von der/dem PatientIn
  2. Diagnose
  3. Anzahl der Ergotherapie-Einheiten (z.B. 10 Einheiten á 60 min)

Mit einer gültigen Verordnung können Sie sich telefonisch

oder per Email mit mir einen Termin vereinbaren.

 

Wenn Sie therapeutische Hausbesuche benötigen oder wünschen, müssen diese auf der Zuweisung ausdrücklich verordnet werden.

 

Um eine teilweise Kostenrückerstattung

von der jeweiligen Krankenversicherung erhalten zu können,

muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Höhe der Kostenrückerstattung

ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

 

Eine ergotherapeutische Schienenbehandlung

muss separat auf einem Heilbehelfsschein verordnet werden.

 

Beratungsleistungen beim Gesunden (ergonomische Beratung, ...), Arbeitsplatzbegutachtungen, Leistungen zur Prävention

und Beratungstätigkeiten zur Wohnraumadaptierung

sind ohne ärztliche Verordnung möglich.

Diese Leistungen werden jedoch

nicht von einer Krankenversicherung rückerstattet. 

 

Terminabsagen:

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können,

bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.