Damit Sie Ergotherapie erhalten können,
benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Diese Verordnung muss folgende Punkte beinhalten:
Mit einer gültigen Verordnung können Sie sich telefonisch
oder per Email mit mir einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie therapeutische Hausbesuche benötigen oder wünschen, müssen diese auf der Zuweisung ausdrücklich verordnet werden.
Um eine teilweise Kostenrückerstattung
von der jeweiligen Krankenversicherung erhalten zu können,
muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Die Höhe der Kostenrückerstattung
ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Eine ergotherapeutische Schienenbehandlung
muss separat auf einem Heilbehelfsschein verordnet werden.
Beratungsleistungen beim Gesunden (ergonomische Beratung, ...), Arbeitsplatzbegutachtungen, Leistungen zur Prävention
und Beratungstätigkeiten zur Wohnraumadaptierung
sind ohne ärztliche Verordnung möglich.
Diese Leistungen werden jedoch
nicht von einer Krankenversicherung rückerstattet.
Terminabsagen:
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können,
bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.